Human Rights – Gottes Schweigen

Menschenrechte gibt es nicht

Menschenrechte gibt es nicht. Jedenfalls gibt es sie nicht so, wie es Penicillin gibt oder Dampfmaschinen und andere grosse Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Man kann zum Beispiel nicht hingehen und sagen: „Schau doch! Hier sind sie, die Menschenrechte! So wirken sie! Sind sie nicht toll?!“

Menschenrechte gelten auch nicht deswegen, weil sie besonders gut durch logisch gültige Argumente zu verteidigen wären. Menschenrechte kommen jemandem alleine dadurch zu, dass er oder sie oder es an der Würde der „menschlichen Familie“ teilhat. Das einzelne Mitglied dieser Familie muss nichts Besonderes können, geleistet oder unterlassen haben, um in den Genuss „unveräusserlicher Menschenrechte“ zu kommen: Das gilt den Massenmördern und Friedensnobelpreisträgern – und jenen die beides in Personalunion sind  – nicht mehr und nicht weniger als allen anderen Menschen auch.

Menschenrechte: unbedingt – unverfügbar

Die Menschenwürde und damit auch die Menschenrechte gelten kontrafaktisch; gegen unsere Wirklichkeitserfahrungen, gegen unsere Gefühle der Bewunderung oder des Hasses, gegen den Volkszorn und gegen die Volksverehrung. Sie schützen uns zuerst und vor allem gegen uns selbst. Menschenrechte gibt es nicht als wissenschaftlichen Versuch, sondern als Bildungsprojekt.

Sie speisen sich aus der bitteren Erfahrung, dass die „Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben…“. Sie gründen nicht darin, dass ich beweisen kann, dass ein Neugeborenes mehr Wert ist, als eine Kuhherde, oder einem Menschen gleich viel Würde zukommt, wie einer Menschenversammlung. Was unbedingt gilt, ist nicht quantifizierbar.

Wie alles Unbedingte, seien es Götter, das Universum oder die Freiheit, stellen Menschenwürde und Menschenrechte uns selbst jederzeit in ein bestimmtes Verhältnis zu allen und allem und bestimmen, wer wir sind. Darin sind die Menschenrechte der Religion ähnlich und deshalb spricht die Präambel auch zu Recht von einem „Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person.“ Wenn wir uns zu den Menschenrechten bekennen, dann sagen wir, dass uns der andere Mensch letztlich unverfügbar ist und bleiben muss – uns einzelnen genauso, wie unseren demokratischen Prozessen und unseren Gesetzen.

Menschenrechte sind keine Errungenschaft des Christentums

Menschenrechte sind keine Errungenschaft des Christentums. Zwar finden sich biblische Motive, um die Universalität dieser Rechte durch eine universalistische Anthropologie zu stützen – Gottebenbildlichkeit (Gen 1,27), Gotteskindschaft in Christus (Gal 3,27f.) etwa – aber von diesen auslegungsbedürftigen Versen zu einer Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte führte der politische Weg dann doch nicht schnurstracks zu den Menschenrechten, sondern hatte manche kirchliche und theologische Ordnung zu überwinden.

Freilich, der ersttestamentliche Gott, der uns Menschen zu seinem Bild geschaffen hat, Kants Gott als Postulat der praktischen Vernunft, das höchste Wesen der französischen Revolution oder der Schöpfer, der uns alle gleich erschaffen und mit unveräusserlichen Rechten begabt hat aus der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, sind gute Bilder dafür, was wir einander unbedingt schulden. Und würden diese Götter und ihre Propheten danach schweigen, so dass keiner beanspruchen könnte zu wissen, für wen die Rechte in welcher Art dann doch nicht gelten, hätten die Menschenrechte hier einen guten Freund.

Das Ende der Unverfügbarkeit ist der Anfang der Entwürdigung

Aber ihre irdischen Dolmetscher haben sie reden gehört: Gegen Homosexuelle, gegen geistig Behinderte, gegen Konterrevolutionäre, gegen die Achse des Bösen. Dadurch gewinnt der wichtige Satz aus der „Verlautbarung der drei Landeskirchen“ einen zusätzlichen Sinn: Das Ende der Unverfügbarkeit – Gottes – ist der Anfang der Entwürdigung – Gottes und des Menschen.

Nur ein unverfügbarer Gott kann den unverfügbaren Menschen vor sich selbst bewahren. Nur wo uns der Mensch das Wertvollste ist – irgend einer, jeder, der Nächste – und kein Gott,  das Naturrecht, eine Moral oder ein Asylabkommen dazwischenkommt, kommen Gott und Menschlichkeit zu ihrem Recht.

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22 Kommentare
  • Thomas Grossenbacher
    Gepostet um 08:02 Uhr, 10. Dezember

    Lieber Stephan
    Danke für diesen Morgengruss! Wie sorgfältig durchkonjugiert, dieses von vielen Politikern geschmähte Thema. Ich versuche über deine Argumentation im genre der via negationis hinaus deinen Gedankengang mit einem affirmativen Echo aufzunehmen.

    Die Unverfügbarkeit des Menschen ist der Anfang einer Glaubwürdigkeit mensch- und Gott gerechter Theologie. „Gott ist das, was uns unbedingt angeht“ (Tillich) trifft über Weihnachten hinaus auch auf den Menschen zu. Ita sit.

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    • stephan jütte
      Gepostet um 13:22 Uhr, 10. Dezember

      danke! an weihnachten vielleicht: gott ist das, was uns in diesem menschen, jedem menschen, unbedingt angeht…? herzlich, stephan

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  • Catherine McMillan
    Gepostet um 08:31 Uhr, 10. Dezember

    Nach meiner Auffassung führte das Konzept des Priestertums aller Gläubigen (Reformation) zum Konzept der Gleichheit aller Menschen. Das Gleichheitsprinzip ist eine wichtige Grundlage für die Menschenrechte. Locke hat die Gleichheit mit der Schöpfungsgeschichte noch begründet. Deshalb kommt mir der Satz „Menschenrechte sind keine Errungenschaft des Christentums“ nicht ganz fair vor. Natürlich war es ein steiniger Weg, und gerade aus den Kirchen kam viel Widerstand. Aber die Gedanken des Christentums waren Inspiration und treibende Kraft, wenigstens für die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten.

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    • stephan jütte
      Gepostet um 08:45 Uhr, 10. Dezember

      das kann ich gut verstehen. ich meinte damit zwei dinge: menschenrechte folgten nicht notwendig aus den kulturellen formen des christentums sondern setzten unrechtserfahrungen voraus (1) und sie sind nicht das resultat der bibelexegese, sondern ergebnis kultureller lernprozesse (2).
      und was sie zu locke schreiben, trifft schon zu, nur hat locke hier den schöpfergott als naturrechtliches prinzip verstanden, welches begründet, dass der staat den bürgern freiheit, leben und eigentum sichern muss.

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  • Barbara Oberholzer
    Gepostet um 09:13 Uhr, 10. Dezember

    Ach Stephan, ich liebe und bewundere einfach, wie du schreiben und formulieren kanst: feinsinnig, diplomatisch, humorvoll und doch auf den Punkt. Die Rolle der Kirchen bei Ausbildung, Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte hätte ich jetzt vieeeel schärfer formuliert ?. Schöner 3. Advent ???!

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    • stephan jütte
      Gepostet um 09:46 Uhr, 10. Dezember

      merci, *rotwerd*, dir auch! ???

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  • Esther Gisler Fischer
    Gepostet um 10:47 Uhr, 10. Dezember

    Menschenrechte gibt es doch: Sie sind niedergelegt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Klar wirken sie nicht einfach aus sich heraus, sondern müssen immer wieder eingefordert werden. Dies gilt insbesondere auch für die Frauenrechte. Olympe de Gouges wurde während der Französischen Revolution noch guillotiniert, als sie die Parole der Französischen Revolution „Liberté, Égalité, Fraternité“ für sich und ihre Geschlechtsgenossinnen reklamierte. Dem spannungsvollen Verhältnis von Frauenrechten zwischen Religion, Kultur und Politik geht eine Tagung im März kommenden Jahres nach:
    https://feministische-theologinnen.ch/wp-content/uploads/2016/11/170304_Tagung-Frauenrechte_Flyer_A5.pdf

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    • Corinne Duc
      Gepostet um 14:12 Uhr, 10. Dezember

      Es ist wichtig, dass nicht “die Kirche” alleine festlegt, was “gut” sei und was “unverfügbar”; und nicht alles ihrer Verfügungsmacht untersteht.
      Verbot von Sakramenten für Patienten, die Sterbehilfe wünschen; Verbot von gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Famillienplanungsverbote, Zöllibatverpflichtung für Priester – wo bleibt ob all den Ge- und Verboten die Achtung vor den Menschen als freiem Wesen?

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  • Felix Geering
    Gepostet um 13:18 Uhr, 10. Dezember

    Danke für den Beitrag; ich hatte ein Aha-Erlebnis, und zwar folgendes:
    Die Menschenrechte sind die Dogmen der Humanisten.

    Und damit beginnen auch schon die Probleme, denn nicht alle Potentaten auf dieser Welt sind Humanisten… Herrschende und Machtausübende, die sich nicht dem Humanismus verpflichtet fühlen, fühlen sich folglich auch nicht den Menschenrechten verpflichtet. Daran ändert natürlich auch nichts, dass die Menschenrechtskonvention von der UNO verabschiedet wurde – die UNO, dieses zahnlose Vehikel. Was soll ein Diktator damit?

    Man kann das gut finden oder schlecht. Ändern kann man es nicht. Denn das fundamentalistische Missionieren für Menschenrechte wirkt auf die, die missioniert werden, ebenso fundamentalistisch-befremdlich, wie jede andere fundamentalistische Mission.

    Damit wir uns recht verstehen: Ich bin froh, lebe ich in einem Land, in welchem die Menschenrechte etwas gelten und respektiert werden.
    Ich sehe einfach, dass das globale Einfordern derselben in der Praxis nicht funktioniert. Heute habe ich gelernt, warum das so ist: weil es sich bei den MR um religionsverwandte Themen handelt. Solche sind per Definition nicht von allen Mensche einforderbar.

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    • stephan jütte
      Gepostet um 13:26 Uhr, 10. Dezember

      und ich lerne gerade, wie unverfügbar das ist, was mit einer aussage zwischen absender und adressat passiert ?

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      • Felix Geering
        Gepostet um 14:07 Uhr, 10. Dezember

        🙂

        Es ist ja so: In den Ländern, in denen die MR respektiert werden, müssen sie nicht eingefordet werden. Und in den Ländern, in denen die MR nicht respektiert werden, nützt es nichts, sie einzufordern.

        Wir könnten ja nun in einem weiteren schritt überlegen, wie die Situation von Unterdrückten sonstwie verbessert werden kann – ich meine, ohne Appell an die MR, der (leider) unbefolgt verpufft.

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      • Felix Geering
        Gepostet um 15:05 Uhr, 10. Dezember

        Beginnen wir mal bei dem Postulat der Gleichheit aller Menschen. Schon da klemmt es doch. Denn wenn ein Potentat (sei es nun ein Regierungschef, eine Regierungschefin oder ein Konzernchef, eine Konzernchefin oder ein Teamleiter, eine Teamleiterin usw.) der Meinung ist, kraft seiner/ihrer Stellung stünden ihm/ihr bestimmte Privilegien zu, dann ist es bereits vorbei mit der Gleichheit.

        Und das wiederum ist der Mechanismus, welcher Macht korrumpiert. Also wenn jemand sich Dinge herausnimmt, von denen er/sie findet, dass sie ihm/ihr aufgrund der Stellung zustehen. Eher früher als später kommt nämlich der Zeitpunkt, wo die Privilegien von denen, die „unten“ sind, als unmoralisch empfunden werden.

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  • Andreas Imhasly
    Gepostet um 16:51 Uhr, 10. Dezember

    Danke für dieses eindrückliche Gedenken der MR.e an diesem Erinnerungstag, den heute immer mehr Menschen nur belächeln, weil sie der Erinnerung nicht bedürftig sein wollen. Nein, keine Errungenschaft …. da stimme ich zu: weil der Mensch diese unveräusserliche Würde nicht „erringen“ kann. Wie sie eben auch politisch nicht einfach durch-setzbar sind! Aber: wie lässt sich das Unverfügbare schützen und wahren in einer Welt, die über alles verfügen will; die nicht bereit ist, Grenzen der Verfügungsmacht zu akzeptieren, von der Empfängnis an bis in den Tod, ja sogar darüber hinaus in einem Unsterblichkeitswahn? Hier ist m.E. der Gottesbezug, nicht zu einem beliebigen, sondern zu einem liebenden, d.h. „einem/einer“, der/die das lebendige Gegenüber in seiner Ursprünglichkeit un-endlich anerkennt, unverzichtbar. Es geht um ein transzendentes Fundament, das selbst unverfügbar ist (wie es die Bibel u.a. in Geschichten „lehrt“, das dem menschlichen Zugriff entzogen, aber der menschlichen Freigheit für immer ausgesetzt ist. Hierin war und ist die christliche Gottesbotschaft eine elementare Zeugin (nicht exquisit) der Unverfügbarkeit von Menschenwürde und MenschenRechten.
    Danke für die Herausforderung, in einer einladenden Sprache…..
    A.Imhasly

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  • Andreas Imhasly
    Gepostet um 16:53 Uhr, 10. Dezember

    Danke für dieses eindrückliche Gedenken der MR.e an diesem Erinnerungstag, den heute immer mehr Menschen nur belächeln, weil sie der Erinnerung nicht bedürftig sein wollen. Nein, keine Errungenschaft …. da stimme ich zu: weil der Mensch diese unveräusserliche Würde nicht „erringen“ kann. Wie sie eben auch politisch nicht einfach durch-setzbar sind! Aber: wie lässt sich das Unverfügbare schützen und wahren in einer Welt, die über alles verfügen will; die nicht bereit ist, Grenzen der Verfügungsmacht zu akzeptieren, von der Empfängnis an bis in den Tod, ja sogar darüber hinaus in einem Unsterblichkeitswahn? Hier ist m.E. der Gottesbezug, nicht zu einem beliebigen, sondern zu einem liebenden, d.h. „einem/einer“, der/die das lebendige Gegenüber in seiner Ursprünglichkeit un-endlich anerkennt, unverzichtbar. Es geht um ein transzendentes Fundament, das selbst unverfügbar ist (wie es die Bibel u.a. in Geschichten „lehrt“, das dem menschlichen Zugriff entzogen, aber der menschlichen Freiheit für immer ausgesetzt ist. Hierin war und ist die christliche Gottesbotschaft eine elementare Zeugin (nicht exquisit) der Unverfügbarkeit von Menschenwürde und MenschenRechten.
    Danke für die Herausforderung, in einer einladenden Sprache…..
    A.Imhasly

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    • Stephan Jütte
      Gepostet um 21:41 Uhr, 10. Dezember

      Herzlichen Dank für Ihren umsichtigen Kommentar! In der Tat finde ich die Frage spannend – im Sinne, dass ich es selbst für mich persönlich nicht abschliessend weiss – ob dieser Unverfügbarkeit ohne inhaltliche Bestimmtheit (die dann natürlich kein Selektionsmechanismus sein darf) überhaupt funktioniert, beziehungsweise ob uns das zu motivieren und zur Hoffnung zu bewegen vermag. Ich denke weiter nach, mit Ihrem Votum im Ohr!

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  • Huber Erwin
    Gepostet um 19:59 Uhr, 10. Dezember

    „Wie alles Unbedingte […] stellen Menschenwürde und Menschenrechte uns selbst jederzeit in ein bestimmtes Verhältnis zu allen und allem und bestimmen, wer wir sind.“ Kann mir jemand, vielleicht sogar der Autor, diesen Satz erklären. In welches Verhältnis zu allem und allem (sic!) – offenbar nicht nur zu anderen Menschen – stellen mich denn die MR und die Menschenwürde?

    Und wie ist der letzte Absatz gemeint? „Nur ein unverfügbarer Gott kann den unverfügbaren Menschen vor sich selbst bewahren.“ Wenn ich das richtig verstehe, und also nach Ansicht des Verfassers die Unverfügbarkeit Gottes jene des Menschen garantiert, dann frage ich mich, warum dann uns „der Mensch das Wertvollste sein soll“. Und vollends schleierhaft ist mir, warum dadurch, dass der Mensch (uns) das Höchste ist, Gott zu seinem Recht kommt.
    Ob die Kirche an ihrer Sprache verreckt, weiss ich nicht, an unsorgfältigem Sprachgebrauch aber vielleicht schon.

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    • Stephan Jütte
      Gepostet um 21:33 Uhr, 10. Dezember

      O.K. ich weiss, dass ich hier freundlich bleiben muss, aber Ihr Kommentar ist derart herablassend und besserwisserisch, dass mir das schwer fällt. Wer lesen kann, ist im Vorteil, weil er sich nicht unnötig über Schwächen anderer aufregen muss, die sich dann als eigene Leseschwäche entpuppen und wer richtig zitiert braucht kein „(sic!)“. Nun zu Ihren Fragen:
      1. Die Menschenwürde und Menschenrechte stellen Sie zu allen Menschen in ein Verhältnis unbedingter, also nicht verhandelbarer Verantwortung. Dadurch sind auch die Dinge dieser Welt betroffen, nämlich insofern diese Dinge aus der Perspektive der Gleichwürdigkeit aller unter die Frage der distributiven Gerechtigkeit fallen. Auch die Dingwelt ist von der Würde derer betroffen, denen diese Dinge etwas bedeuten.
      2. Das hat damit zu tun, dass dieser Gott als Chiffre für die universalistische Anthropologie genau diese als Abschlussidee verbürgt. Christliche Theologie schliesst dazu oftmals an den Inkarnationsgedanken an.
      3. Um den rhetorischen Schleier zu lüften: Das liegt daran, dass dieser Gott sich entschieden hat in Jesus von Nazareth Gott für uns zu sein und darin die ganze Menschheit zur Erwählung bestimmt hat.
      Gegenfrage: Meinten sie den Sprachgebrauch der LeserInnen oder der AutorInnen?

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  • Catherine McMillan
    Gepostet um 07:25 Uhr, 11. Dezember

    Und beim Inkarnationsgedanken sind wir wieder bei Weihnachten. Ich bin froh um die biblischen Bezüge, denn es ist mir wichtig zu betonen, dass bei den christlichen Werten, auf die sich viele in diesen Tagen berufen, auch die Menschenrechte gemeint sind. Danke, Stephan. Du schaffst es, immer wieder eine Diskussion in Gang zu bringen.

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  • Huber Erwin
    Gepostet um 16:06 Uhr, 11. Dezember

    Sehr geehrter Herr Jütte,

    da hatte ich offenbar Ihre kürzlich geäusserte Meinung, es dürfte im Blog noch mehr gestritten werden, gründlich missverstanden. Meine Fragen waren durchaus ernst und nicht besserwisch und herablassend gemeint. Die Bemerkung mit der Anspielung an das unsägliche Flügge’sche „Verrecken der Kirche an der Sprache“ hätte ich mir allerdings besser verkniffen, und sie tut mir leid.
    Was das Inhaltliche betrifft, so sind meine Anfragen durch ihre thetischen Antworten keineswegs vom Tisch. Inwiefern die Menschenwürde mich in ein Verantwortungsverhältnis „zu allen und allem“ – Entschuldigung für das unkorrekte Zitieren oben – stellt, scheint mir immer noch weder selbstverständlich noch klar. Selbst wenn man die diskutable Dichotomie von Personen (d.h. Würdeträgern) und Dingen/Sachen akzeptiert, ist mir nach wie vor nicht klar, inwiefern es die MR/MW ist, die mich in ein bestimmtes Verhältnis z.B. zum Grand Canyon oder zu Orang Utans stellt. Um Verteilungsgerechtigkeit geht es da ja kaum. Die Aussage, dass mich also MW und MR jederzeit in ein bestimmtes Verhältnis „zu allen und allem“ setzen, bleibt also in meinen Augen überzogen. Der christliche Glaube betrifft nach meiner Überzeugung tatsächlich mein Verhältnis „zu allen und allem“, MW und MR meines Erachtens gerade nicht,
    Etwas Weiteres: Dass „uns der Mensch das Wertvollste sein soll“, und dass gerade dadurch Gott zu seinem Recht komme, finde ich auch nach Ihrem saloppen Hinweis auf die Erwählung des Menschen erläuterungsbedürftig und theologisch strittig, und zwar umso mehr, als der Aussage der Satz „nur ein unverfügbarer Gott kann den unverfügbaren Menschen vor sich selbst bewahren.“ vorausgeht. Ist das so gemeint, dass uns (nur) der Glaube an Gott – der ja dann per definitionem für den Menschen „unverfügbar“ ist, sonst wäre er nicht Gott – in die Lage versetzen kann/versetzt, den anderen Menschen als unverfügbar zu achten? Die Crux scheint mir der Gegensatz von Gott und Mensch zu sein, den Sie aufmachen („nur wo uns der Mensch das Wertvollste ist und kein Gott dazwischen kommt“). Wenn Sie sagen wollen, dass das in ethischer Hinsicht Entscheidende für den Christenmenschen der Dienst am Nächsten sein soll, dann verstehe ich, was Sie sagen wollen. Aber ich weiss nicht, warum Sie das in eine Spannung zur Orientierung an Gott bringen, und ich verstehe das umso weniger, als ja verbreiteter theologischer Ansicht der „Wert“ oder die „Würde“ des Menschen gerade in der liebenden Beziehung gründet, in der Gott zu jedem Menschen steht. (Die Würde ist also gerade nicht die Würde der „menschlichen Familie“, aber das ist ein Detail.)
    Es gäbe noch Weiteres, das ich nicht verstehe. Dass etwa „Gott als Chiffre für die universalistische Anthropologie genau diese als Abschlussidee verbürgt.“, um nur ein Beispiel zu nehmen. Auch den Begriff ‚kontrafaktisch‘ verstehen wir offenbar anders. Wenn Menschenrechte normative (oder von mir aus auch juridische) Ansprüche sind, dann existieren diese Ansprüche genau so wenig „kontrafaktisch“, wie es logische Normen tun, gegen die manchmal und recht häufig verstossen wird. Moralische Normen beanspruchen Geltung, und ihre Existenzweise ist, wie Sie zurecht betonen, von anderer Art als diejenige von Stühlen oder Dampfmaschinen. Natürlich widersprechen moralische Normen oft unseren Neigungen, aber das macht sie nach meinem Verständnis des Begriffs nicht „kontrafaktisch“. Kontrafaktisch dagegen wäre zum Beispiel die Annahme, dass Menschen diese Rechte gar nicht haben, obwohl sie sie nach theologischer Überzeugung gerade haben.
    Sie (und viele LeserInnen dieses Blogs) mögen all das besserwisserisch finden. Ich finde, die Kritik pauschaler und „verschwurbelter“ Behauptungen ist gerade eine notwendige Form von Herrschaftskritik. Auf solche Spitzfindigkeiten kommt es in meinen Augen letztlich an, wie ja jüngst auch der Zürcher Kirchenratspräsident hat verlauten lassen. Im Übrigen ist gerade dieses „einen Autor beim Wort Nehmen“ Ausdruck der Weigerung, sich mit unseren postfaktischen Zeiten abzufinden, in denen man einfach ins Blaue hinein Dinge behaupten kann, ohne es mit der Wahrheit allzu genau oder ernst zu nehmen. Ist es nicht genau dies, das wir an Trump kritisieren? Dass es in seinen Auftritten gar nicht darum geht, was er genau sagt, und ob das auch so stimmt, sondern nur darum, ob es seine Wirkung nicht verfehlt, und die Wirkung besteht gerade darin, dass sich die ZuhörerInnen auf eine bestimmte Weise fühlen. Wenn dieser Blog also mehr leisten soll, als ein diffuses „Wir-Gefühl“ unter den Leserinnen und Lesern herzustellen (und in diesem Sinne Identität zu bilden) – und ich bin sicher, dass das Ihre Absicht ist -, dann müssen Sie solche Nachfragen ertragen, auch wenn sie lästig sind. Im Übrigen bin ich mit vielem, das Sie schreiben, vollkommen einverstanden, inbesondere mit Ihrer wichtigen Aussage, dass die Menschenrechte ein Bildungsprojekt sind, und nichts, worauf man sich mit Stolz als Besitz und Errungenschaft berufen kann.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute dabei, dem Anspruch des Protestantismus, eine Bildungsreligion zu sein, auch in den real existierenden Schweizer Kirchen zum Durchbruch zu verhelfen.
    Mit freundlichen Grüssen,
    Erwin Huber

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    • Stephan Jütte
      Gepostet um 16:45 Uhr, 11. Dezember

      Lieber Herr Huber,
      herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort und die vielen sehr interessanten Fragen! Das macht wirklich Spass und fordert heraus!
      Ich will nun nicht tiefstapeln wenn ich vorausschicke, dass Ihre Fragen so umfassend sind, dass ich fürchte Ihnen auch diesmal einiges schuldig bleiben zu werden…
      1. Das Unbedingte, das uns zu allem und allen ins Verhältnis setzt:
      Tatsächlich meine ich, dass uns die Menschenrechte auch zu Dingen in ein Verhältnis setzen und zwar in doppelter Weise: Erstens dadurch, dass sie einen (wirklich oft kontrafaktischen) Unterschied zwischen Mensch und anderen Lebewesen (Sie nennen den Orang Utan) veranschlagen. Dieser Unterschied ist einem Gattungsbegriff geschuldet, der nicht in biologistischen Herleitungen aufgeht. Der starke Utilitarismus hat (provokativ) immer wieder darauf hingewiesen. Kommt Menschen anders und unbedingt zu, was für Tiere, Dinge und andere Kulturgüter nicht gilt. Zweitens: Der unbedingte Würdeanspruch jedes Menschen gegenüber allen Menschen bricht alle Dinge, insofern sie Gegenstand einer Verhandlung zwischen Menschen sind (das kann alles sein), am Anspruch dieser Würde. Verletze ich die Würde oder die grundlegenden Rechte von Menschen, wenn ich den Grand Canyon touristisch so oder so bewirtschafte, dies durch meinen Besuch unterstütze etc. Gedacht habe ich in meinem Text allerdings v.a. an die erste Form.
      2. Unverfügbarkeit und Menschlichkeit, die zu ihrem Recht kommt:
      Wer die Unverfügbarkeit der Menschenwürde denken will, sieht sich automatisch genötigt, einen Begriff von „Menschheit“ oder „Menschlichkeit“ zu denken, der von einzelnen Individuen abstrahiert. D.h. er muss etwas denken, das grösser ist, als der jeweilige Mensch, so wie er uns empirisch gegeben ist. Stellt man diesen Wert oder diese Würde nun absolut, dann muss auch dieser Abschlussbegriff absolutheitstheoretischer Art sein. Man kann dies allerdings auch so denken, dass der Begriff die Existenz dieses Gottes nicht voraussetzt, sondern Gott lediglich der Name ist, für die Absolutheit, welche die Menschlichkeit verbürgt mitsamt deren Werts.
      Es braucht also keinen Gott, um die Menschenrechte zu denken, wohl aber einen Absolutheitsgedanken. Und dieser ist erst dann absolut gedacht, wenn er nicht menschlicher Verfügung untersteht. Der Mensch hat, gemäss Erklärung der Menschenrechte, seine Würde dadurch, dass er an der Familie der Menschen Anteil hat. Theologisch: Die Würde des Menschen gründet nicht darin, dass Gott diesen oder jenen Menschen liebt (das wäre je individuell, also nicht Grundlage für die Würde aller Menschen), sondern dass Gott die Menschheit in dem einen Menschen Jesus von Nazareth zur Erwählung bestimmt hat.
      3. Kontrafaktisch:
      Wir Menschen vermögen es nicht immer, in unseren Mitmenschen das Menschliche, ihre Würde, zu erkennen. Dann kann es gegen jede Intuition, gegen das eigene Gerechtigkeitsempfinden sein, diesen Menschen menschenwürdig zu behandeln. Das müssen wir aber deshalb, weil wir in der Geschichte gelernt haben, dass die Menschheit insgesamt bedroht ist, wo die Menschlichkeit einzelner missachtet wird. Die Würde darf deshalb nicht unter menschlicher Verfügungsgewalt stehen, sondern muss dem Menschen entzogen sein, also unbedingt gelten – sogar und vielleicht v.a. da, wo wir nicht einsehen, weshalb. Gottes Unverfügbarkeit habe ich so eingespielt, dass Gottes Wille nicht von Menschen beansprucht werden darf, um zu sagen wem, wann welche Rechte abgesprochen gehören.Deswegen: Gott ist toll, um zu denken, dass wir alle gleichwürdig sind, aber sehr gefährlich um zu behaupten, dass einige es doch nicht sind oder sein sollten. Kontrafaktisch meint in meinem Text, gegen das, was uns empirisch gegeben scheint. Kontrafaktisch bedeutet, dass Menschsein und Menschenwürde keine naturwissenschaftlich zu erruierenden Kategorien sind, sondern eine Setzung, der wir alle Empirie unterzuordnen bereit sein müssen.
      So, ich habe versucht auf Ihre sehr interessanten Anfragen zu antworten. Jetzt muss ich zugeben, dass ich auf Ihre erste Nachricht zu dünnhäutig reagiert habe. Das tut mir leid. Ich habe mich ganz von Ihrem letzten Satz leiten lassen und zu wenig beachtet, welche interessanten Punkte Sie aufgenommen haben.
      Hoffentlich lassen Sie sich durch meine wirsche Antwort nicht entmutigen, bleiben kritisch und wachsam und gerne auch streitlustig 😉
      Mit besten Grüssen, Stephan Jütte

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  • Corinne Duc
    Gepostet um 22:18 Uhr, 11. Dezember

    Wenn man „Recht“ als etwas absolutes (metaphysisches) konstruieren will, braucht es wohl solche Stelzen, seien sie nun kantianisch angehaucht oder anders. Das Kreuz lässt sich auch anders deuten, etwa als Zeichen dafür, dass nun wirklich keine Opfer (mehr) nötig sind, noch religiöse Gesetze überhaupt, um die Gunst Gottes zu verdienen, sondern die Liebe und Gnade geschenkt ist.
    Am 10. Dezember wird der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht, die am 10. Dez. 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen ohne Rekurs auf irgendwelche (religiösen oder areligiösen) Doktrine verabschiedet wurde. Gerade deswegen auch war und ist dieses wichtige Dokument weiterhin Promotor und Vorbild für Grundrechtskataloge von Verfassungen vieler Staaten und überstaatlicher Organisationen.
    Das ist wirklich ein zu feierndes Ereignis.

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  • michael vogt
    Gepostet um 19:57 Uhr, 05. März

    Nur wo uns der Mensch das Wertvollste ist – irgend einer, jeder, der Nächste – und kein Gott. . . – nicht wertvoller, sondern „gleich“ (mt 22.39)

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