Nothilfe ist weder Hilfe noch Linderung der Not

Das Nothilfe-Regime funktioniert nicht und gehört deshalb abgeschafft.

Das Kreuz – wichtiges und umstrittenes Symbol der Christenheit. Es erinnert an die Leiden Christi. Er, der sich für leidende und bedrängte Menschen einsetzte, musste selbst Not erfahren. Er war den Mächtigen seiner Zeit ein Dorn im Auge und wurde selber gekreuzigt.

Noch heute tragen Menschen sinnlose Kreuze. Können Sie sich vorstellen, dass Menschen in der Schweiz über Jahre grundlos leiden müssen? Unverschuldet ein Leben in Halbgefangenschaft führen und sich nur mit dem permanenten Risiko einer Verhaftung frei bewegen können? Schlechter als Tiere gehalten in grosser Enge und ständiger Angst leben?

Das Nothilfe-Regime gilt in der Schweiz für weggewiesene Asylsuchende seit dem 1. Januar 2008. Per Gesetz sind Nothilfe-Fälle seither ungebetene Gäste. Sie sollen unser Land auf dem Weg, auf dem sie gekommen sind, schnellstmöglich wieder verlassen, lautet das Urteil vieler Schweizerinnen und Schweizer. Aber es macht dabei einen gewichtigen Unterschied, ob jemand kurz oder lange in den Strukturen der Nothilfe leben muss.

Freiwillige, zu denen auch ich gehöre, begleiten im Kanton Bern Menschen, die weggewiesen werden sollen. Wenn eine Heimreise für sie möglich ist, ermutigen wir sie, Rückkehrhilfe in Anspruch zu nehmen und in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Das entspricht den Regeln und Gesetzen unseres Landes. Das Nothilfe-Regime soll Druck aufbauen, um eine rasche Rückreise zu erzwingen.

Aber was, wenn das nicht funktioniert? Wir betreuen auch Menschen aus dem Tibet oder aus Eritrea. Es gibt in der Schweiz dutzende von tibetischen und hunderte von eritreischen Asylsuchenden mit einer Wegweisung, für die eine Rückkehr im Moment undenkbar ist (2017 und 2018 sind gemäss NZZ 1093, resp. 943 Gesuche alleine von eritreischen Asylsuchenden abgelehnt worden). Viele leben seit Jahren in der Nothilfe und damit in äusserst prekären Verhältnissen. Das Wort Nothilfe beschönigt die Wahrheit: Hilfe erhält niemand wirklich und Not wird auch keine gelindert.

Und wie sollte eine tibetische Asylsuchende mit Wegweisung freiwillig nach China (oder Nepal) zurückkehren wollen? Weshalb sollte ein eritreischer Asylsuchender in ein Land zurückreisen, wo keine eigentlichen rechtsstaatlichen Strukturen und keine Rechtssicherheit bestehen?

«Die Menschenrechtslage in Eritrea ist auch nach dem letztjährigen Friedensschluss mit dem Nachbarstaat Äthiopien äusserst besorgniserregend.» Zu diesem Schluss kommt das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte. «Im vergangenen Jahr haben wir in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte keine Verbesserung feststellen können», sagt laut NZZ die stellvertretende Uno-Menschenrechtskommissarin.

Das Staatssekretariat für Migration, das Wegweisungen ausspricht, verfolgt gegenüber unserer grössten Flüchtlingsgruppe aus Eritrea und auch gegenüber tibetischen Asylsuchenden europaweit die strengste Praxis. Eine starke Eritrea-Lobby in der Schweiz verteidigt die repressive eritreische Militärdiktatur und redet deren Probleme klein.

Viele Politikerinnen, Politiker und Behördenmitglieder vertrauen dieser Lobby, ohne die Konsequenzen für die betroffenen Menschen zu bedenken. Es bedeutet jahrelanges, sinnloses Leid. Wer weggewiesen wird und von Nothilfe lebt, muss seine Wohnung, Arbeit oder Ausbildung aufgeben und in eine Kollektivunterkunft umziehen. Für den Lebensunterhalt steht ein extrem kleines Budget zur Verfügung (acht Franken pro Tag). Wer über Jahre nicht arbeiten und nicht am gesellschaftlichen Leben partizipieren darf, verelendet.

Das Nothilfe-Regime wurde durch einen demokratischen Prozess eingerichtet und ist rechtsstaatlich legitimiert. Würde es greifen, wäre es realpolitisch vertretbar. Da es aber eine zu grosse Gruppe von Menschen in ein unsägliches Elend stürzt, hat es sich zu himmelschreiendem Unrecht entwickelt und gehört abgeschafft.

Eine Amnestie – im Sinne einer vorläufigen Aufnahme – für Menschen, die seit Jahren in der Nothilfe vegetieren, ist unerlässlich.

Weitere Medienprodukte zur Thematik unter www.riggi-asyl.ch 

Die Meinung des Autors in diesem Beitrag entspricht nicht in jedem Fall der Meinung der Landeskirche.

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9 Kommentare
  • Hans Peter Niederhäuser
    Gepostet um 07:23 Uhr, 28. Mai

    Das schweizerische Nothilfe-Regime ist die eine Sache. Wie es in einzelnen Kantonen umgesetzt wird, eine andere. Es lohnt sich, die „Kantonale Nothilfe-Strategie“ des Kantons Thurgau, der seit kurzem zu einem Ausschaffungskanton für „ausreisepflichtige Personen“ geworden ist, zu lesen: https://migrationsamt.tg.ch/public/upload/assets/73837/KNS.pdf
    Da ist zwar in der Präambel von „Verhältnismässigkeit“ und „Menschenwürde“ die Rede; in der Folge scheinen diese Werte allerdings auf der Strecke geblieben zu sein. Ein Dokument, das bei genauer Lektüre geradezu zynisch anmutet.

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  • Verena Mühlethaler
    Gepostet um 09:47 Uhr, 28. Mai

    Vielen Dank für diesen guten Artikel! Ich kann nur bestätigen, dass die Leute in den Notunterkünften entweder depressiv oder aggressiv werden, aber deswegen nicht zurückkehren (können). Im Kanton Zürich haben viele von ihnen sogar noch eine Eingrenzung, d.h. sie können nicht Mal an Deutschkursen oder anderen Freizeitsaktivitäten in Zürich teilnehmen. Die Kirche, als Anwältin der am meisten unterdrückten Menschen, sollte sich wirklich dafür einsetzen, dass dieses Nothilfesystem wieder abgeschafft wird. Es ist entwürdigend. Aus der Zivilgesellschaft gibt es auch solche Initiativen, z.B. die Gruppe: Wo Unrecht zu Recht wird – wird Widerstand zur Pflicht! https://wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/

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  • eule
    Gepostet um 20:58 Uhr, 28. Mai

    weisheit ist gefragt

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    • eule
      Gepostet um 18:06 Uhr, 30. Mai

      zum ersten abschnitt des beitrags: „. . .der uns zur weisheit gemacht worden ist. . .“ (1kor 1.30), der andererseits an auffahrt seinen begrenzten kontext verlassen hat und in einen universalen dialog getreten ist, so dass weisheit das ist, was sich im dialog aller mit allen offenbart, der freilich ohne seine geschichte selbst wieder ein begrenzter kontext wäre. der sinn seines sinnlosen leidens besteht darin, das zu ertragen, was andere auch ertragen. ihnen zu ermöglichen, es zu ertragen. dazu gehört auch das leiden, das der kampf für gerechtigkeit zur folge hat. auf seiner fahrt aus dem begrenzten kontext traf er auf andere, die sagten, weil der den willen seines vaters tun wollte, nicht das, was sich aus einem gesamten ergibt, sei er in gewisser weise ein eiferer gewesen. nicht ein zelot, der den staat vernichten will. aber doch. die diskussion lief darauf hinaus, dass alle in ihrem historischen, politischen kontext, angesicht ihrer realen möglichkeiten ihren auftrag hätten, dass er eine bedeutende stimme aus der vergangenheit sei, aber nicht im dem sinne, dass er allein uns „zur weisheit und zur gerechtigkeit“ gemacht worden sei. die beteiligten kamen auf die paradoxe formulierung, dass die sich selbst offenbarende wahrheit aus der gefangenschaft im glauben befreit. gefordert wurde auch die freischaltung meiner beiträge, was angesichts der sinnlosen freischaltung überflüssiger doubletten „umso logischer erscheine“, wie gesagt wurde. dass der einzige beitrag auf einer kirchlichen webseite zum klimastreik vom 24. nicht freigeschaltet worden sei, sei „wieder einmal typisch mensch und typisch kirche“.
      https://www.diesseits.ch/aussortiert-frau-klug-schweizerin-ueber-50-jaehrig/#comment-20530

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      • eule
        Gepostet um 18:13 Uhr, 30. Mai

        „weil er (nicht ‚der‘) den willen seines vaters tun wollte. . .“, muss es heissen. es handelt sich keineswegs um vulgäre gesprächspartner.

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  • René D.Gorsatt
    Gepostet um 22:57 Uhr, 29. Mai

    Sie rufen zur Rebellion auf man sollte Sie nachrichtendienstlich überwachen. Perspektivisch gedacht sind Sie ein Risikofaktor für Frieden und Sicherheit im Lande. René D. Gorsatt alias Bruder Kephas Vicarius Christus im grossmächtigen Bern

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  • Roland Ruckstuhl
    Gepostet um 17:14 Uhr, 31. Mai

    Die Schweiz wird immer weniger ihrer humanitären Tradition gerecht. Wenn es sie überhaupt noch gibt oder gegeben hat. Es gibt Ausländer, die unser Land verlassen müssen. Weil sie kriminell geworden sind oder sich nicht integrieren WOLLEN. Aber Tibeter und Eritreer Wir wissen alle, wie diese Menschen unterdrückt werden. Am besten wohl der Bund. Ich verstehe nicht, wie das Eritreische Regime so viele Fürsprecher hat, in der Schweiz. Was sind ihre Interessen?

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  • Martin
    Gepostet um 15:30 Uhr, 02. Juni

    Früher hiess es: Eritreer darf man nicht zurück schicken, weil sie in Eritres in die Armee müssen UND sich Eritrea in einem Krieg mit Äthiopien befindet. Jetzt nach dem Friedensschluss wird einfach ein anderer Grund herbeigezogen, der den Verbleib dieser Wirtschaftsmigranten (Selbstbezeichnung: Flüchtling) rechtfertigen soll. Viele dieser Leute haben sich SELBER in eine Notlage gebracht. Zuspruch ohne Anspruch ist nicht christlich.

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    • Daniel Winkler
      Gepostet um 21:42 Uhr, 12. Juni

      Guten Abend „Martin“
      Haben Sie meinen Text wirklich gelesen?
      Auf welche Quellen stützen Sie sich in Bezug auf Ihre Aussagen über Eritrea? Auf bessere als das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte und die Neue Zürcher Zeitung?
      Natürlich gab es vor einem Jahr einen Friedensschluss zwischen Äthiopien und Eritrea. Gleichwohl hat sich am repressiven Militärregime nichts geändert. Es gibt keinerlei Rechtssicherheit in Eritrea, keine Verfassung, kein Parlament. Haben Sie gewusst, dass in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit Eritrea den Rang 180 von 180 Ländern einnimmt (gemäss ROG – Reporter ohne Grenzen – Statistik)?
      Ich würde mich auch nicht auf Äste hinaus lassen in der Beurteilung der Frage, was christlich ist und was nicht.

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